BREXIT – was bedeutet das für den Datenschutz?

Herr Mustermann, der interne Datenschutzbeauftragte der Musterfirma, sitzt wie jeden Morgen auf dem Weg ins Büro in der S-Bahn und liest Zeitung. Der „Brexit-Termin“ wurde schon wieder verschoben, nun soll bis zum 31.10 klar sein, ob das Vereinigte Königreich die EU geregelt oder ungeregelt verlassen wird. „So ein Chaos“ denkt er sich „zum Glück betrifft uns das nicht… oder doch?“. Die Musterfirma hat auch Geschäftsbeziehungen nach England und so informiert er sich nach seiner Ankunft im Büro über mögliche Folgen.

Er findet heraus, dass ein geregelter Austritt wohl keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Geschäftsbeziehungen hätte. Die Rechtsgrundlagen wären noch bis 2020 gültig und die bisherigen Auftragsverarbeitungsverträge wären weiterhin ausreichend. Aber was wäre bei einem ungeregelten Austritt aus der EU? Er recherchiert weiter und erfährt, dass sich bereits einige große Unternehmen auf diesen worst-case vorbereitet haben. Bei einem ungeregelten Brexit müssten laut European Data Protection Board (EDPB) alle nötigen Maßnahmen bis zum 31.10.2019 23:59 Uhr umgesetzt sein.

Um auf diesen Fall vorbereitet zu sein, wendet er sich an die blu Systems GmbH. Die blu Systems GmbH wurde 2008 mit Sitz in Oberhaching bei München gegründet und hat sich mit ihren fast 60 Mitarbeitern auf die Bereiche IT-Datenschutz, IT-Service & Projektmanagement, IT-Security, IT-Infrastruktur und IT Systems-Management spezialisiert.

Bei einem ersten Beratungsgespräch vor Ort werden die vorhandenen Datenschutzmaßnahmen anhand des Verfahrensverzeichnisses überprüft und das weitere Vorgehen besprochen.

Während des Projekts arbeitet die blu Systerms eng mit der Musterfirma zusammen und kann das Projekt nach der Umsetzung der Handlungsempfehlungen erfolgreich abschließen.